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   BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63   

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BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63 (https://dejure.org/1963,369)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1963 - 4 AZR 25/63 (https://dejure.org/1963,369)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 (https://dejure.org/1963,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 110
  • NJW 1964, 1243 (Ls.)
  • MDR 1964, 356
  • BB 1964, 220
  • DB 1964, 226
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Dann aber ist der Betrag des bisher übertariflichen Lohnbestandteils nicht neben dem neuen Tariflohn weiterzuzahlen (vgl. BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

    Auf diese Rechtslage hat das BAG schon mit Urteil BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl.

    Lohn u. Tariflohnerhöhung hingewiesen und ausgeführt, daß eine ausdrücklich erklärte Anrechnung nichts anderes als die Feststellung sei, daß durch die Tariflohnerhöhung der Gesamtlohn unverändert bleibe (BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung mit Anm. G. Hueck = SAE 1964, 134 mit Anm. Knevels).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

    a) Der Arbeitgeber kann übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dass dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. August 1979 - 5 AZR 769/77- AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79).

    b) Eine Anrechnung ist aber ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6) und sich der Arbeitgeber eine Anrechnung oder einen Widerruf nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. BAG 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 - BAGE 72, 367 ff.).

  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Der Arbeitgeber kann übertarifliche Zulagen bei einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich anrechnen, es sei denn, die Zulage solle dem Arbeitnehmer als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen (BAGE 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Auf diese Rechtslage hat das BAG schon mit Urteil BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl.

    Lohn und Tariflohnerhöhung hingewiesen und ausgeführt, daß eine ausdrücklich erklärte Anrechnung nichts anderes als die Feststellung sei, daß durch die Tariflohnerhöhung der Gesamtlohn unverändert bleibe (BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung mit Anm. G. Hueck = SAE 1964, 134 mit Anm. Knevels).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 117/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Auf diese Rechtslage hat das BAG schon mit Urteil BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl.

    Lohn u. Tariflohnerhöhung hingewiesen und ausgeführt, daß eine ausdrücklich erklärte Anrechnung nichts anderes als die Feststellung sei, daß durch die Tariflohnerhöhung der Gesamtlohn unverändert bleibe (BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung mit Anm. G. Hueck = SAE 1964, 134 mit Anm. Knevels).

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Eine ausdrücklich erklärte "Anrechnung" beinhaltet danach nur die Feststellung, daß durch die Tariflohnerhöhung der Gesamtlohn unverändert bleibt (BAGE 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - DB 1987, 1542; s. auch die Nachweise im Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 b und d der Gründe).

    Erfolgte sie Anfang Mai 1986, ist zu berücksichtigen, daß den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien ein gewisser Zeitraum zugestanden werden muß zur Überprüfung und eventuellen Neuberechnung der Löhne bzw. Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgen soll (vgl. auch BAGE 15, 110, 116 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen bzw. Erschwernisse abgegolten oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 601/83
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
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